Allgemeines

Jugendstrafrecht ist ein Sonderrecht für junge Täter

Das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz, kurz JGG, geregelt. Es liefert den rechtlichen Rahmen, um Straftaten junger Menschen zu begegnen.

Das Jugendstrafrecht beruht auf der Erkenntnis, dass junge Menschen auf dem Weg zum Erwachsenen einen psychsichen und sozialen Reifeprozess durchlaufen, der von Spannungen und Konflikten mit Autoritäten geprägt ist. Wenn der Jugendliche in dieser Phase seines Lebens Straftaten begeht, sind diese in den häufigsten Fällen Ausdruck und vorübergehender Teil seiner Entwicklung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass übermäßige Strafen als Reaktion auf Straftaten von Jugendlichen diese Entwicklung stören können. Das Jugendstrafrecht will deshalb Erziehung statt Strafe. Aus diesem Grund haben sich alle jugendstrafrechtlichen Entscheidungen am Erziehungsgedanken zu orientieren. Sie sollen die Tat des Jugendlichen in dessen Entwicklung einordnen und verhindern, dass es zu weiteren Straftaten kommt.